Aufgrund der täglichen Änderungen und der Komplexität haben wir die Erfahrung gemacht, das wir unsere Mandanten individuell unterstützen müssen.
Sollten Sie Fragen /Unterstützung zu steuerlichen Fragen , Kurzarbeit , KFW -Krediten etc haben sind wir immer für Sie da.
Bitte kontaktieren Sie uns über die üblichen Kanäle.
Auf der folgenden Seite haben wir einige wichtige Informationen zu diesem komplexen Thema zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um den Artikel zu lesen.
Der neue KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Weitere Details finden Sie hier.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass Sie den KfW-Schnellkredit schon bald beantragen können.
Das Wichtigste:
Die Stundung der Lohnsteuer 3/2020 ist in NRW jetzt möglich:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-descoronavirus
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 1500 EUR steuerfrei:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html
Am Freitag startet das Land NRW ein Soforthilfeprogramm:
Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Anträge erfolgen elektronisch.
Finanzielle Sofort -Hilfen für Kleinbetriebe , Freiberufler, Soloselbständige bis10 Beschäftigte:
Bis € 9000.- Einmalzahlung bei bis zu 5 Beschäftigte
Bis € 15.000.- Einmalzahlung bei bis zu 10 Beschäftigte
Bei Rückfragen stehe ich wie immer jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an mich!
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Ab sofort können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.
Auf Nachfrage des Finanzamtes teilte dieses zur aktuellen Situation mit, dass ein bundeseinheitlich abgestimmtes Maßnahmenpaket vorliegt. Danach bestehen die folgenden Steuererleichterungen:
- Die USt-SonderVZ 2020 wird auf Antrag erstattet.
- Die folgenden fälligen Steuerzahlungen werden grds. für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Fälligkeit gestundet:
LSt und GrESt wird nicht gestundet.
Vereinfachte Herabsetzungsanträge sind möglich
Vollstreckungen werden für „Neukunden“ ausgesetzt. Hier besteht noch Unklarheit darüber, für wie lange. das Finanzamt hat hier noch keine Weisung. Zur Beantragung der Steuererleichterungen sind die angehängten Formulare zu verwenden. Das FA ließ durchblicken, dass die Auszahlung der Steuerguthaben eventuell einige Zeit in Anspruch nimmt.
Anleitung zur Erstattung der Ust-VZ
Antrag auf Stundung von ESt, KSt, USt. oder Herabsetzung von Vorrauszahlungen
Die KfW hat mit Schreiben vom 19.03.2020 einige Erklärungen zu den nun startenden Hilfsprojekten kommuniziert. Die entsprechenden PDF-Dokumente können Sie sich hier herunterladen:
KfW-Informationen Unternehmensfinanzierung
Anlage zu KfW-Informationen Unternehmensfinanzierung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds.
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:
NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen
gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen. Bitte beachten
Sie besonders die Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit.
Info (Stand: 17.03.2020)
Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug
von Kurzarbeitergeld erlassen.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre
Gültigkeit.
Wir aktualisieren diese Seiten sukzessive zu den neuen Regelungen.
Für weitere Basisinformationen zum KAG sprechen Sie uns bitte an.