Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Demnach ist es nun notwendig, dass für jedes Grundstück welches Sie besitzen, eine eigene Steuererklärung abzugeben ist. Die Bundesregierung wird Sie darüber vermutlich zu beginn des Jahres entsprechend dazu auffordern, die jeweiligen Steuererklärungen Ihrer Grundstücke im Zeitraum zwischen 01.07.2022 und 31.10.2022 abzugeben.
Die Gemeinde bzw. Stadt, in der das Grundstück ansässig ist, erlässt jährlich zu beginn eines Jahres einen entsprechenden Steuerbescheid. Dies ändert sich nun dahingehend, dass zukünftig für jedes Ihrer Grundstücke eine eigene Steuererklärung abzugeben ist. Zu den grundsteuerpflichtigen Grundstücken zählen beispielsweise auch private Ferienwohnungen, Garagenhöfe oder brach liegende Baugrundstücke.
Die Gesammtsumme aller Grundstücke in Deutschland beläuft sich auf ca. 36.000.000 Stück. Demnach ist in diesem Bereich mit einer Flut von Steuerklärungen in den kommenden Monaten zu rechnen!
Selbstverständlich stehen wir auch in dieser herausfordernden Situation wie immer mit unserer fachlichen Expertise zur Seite und tragen Sorge dafür, dass Ihre Erklärung fristgerecht in der vorgeschriebenen digitalen Form eingereicht wird. Wir unterstützen Sie bei der Erfassung der benötigeten Dokumente ebenso wie der notwendigen Wertermittlung sowie allen weiteren, hierfür notwendigen Schritten.
Bitte sprechen Sie uns zeitnah an, um eine fristgerechte Abgabe der jeweiligen Steuerklärungen zu gewährleisten.